Allgemeines zur Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Die Hausratversicherung wird auch als verbundene Hausratversicherung bezeichnet. Dies bedeutet, das die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz dazu ist es im Bereich der Industrieversicherung nicht unüblich, nur einzelne Gefahren wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser zu versichern

Auflistung der üblich versicherten Gefahren und deren Definition

Wird eine Hausratversicherung ohne Zusatzeinschlüsse abgeschlossen dann sind Schäden durch die nachfolgend aufgeführten Gefahren abgedeckt. Hier zu beachten sind die genauen Definitionen der Gefahren (z.B.: versicherte Gefahr Sturm ist abhängig von Windstärke - Schäden durch Sturm unter Windstärke 8 wären nicht abgedeckt.)

versicherte Gefahr   Definition der Gefahr
Feuer, Brand:   Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag:   Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetroffen ist.
Explosion:   Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen.
Implosion:   Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges:   Als Luftfahrzeuge gelten Fahrzeuge die im Luftverkehrsgesetz aufgeführt werden.
Leitungswasser:   Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Sturm:   Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/Stunde).
Hagel:   Die Gefahr Hagel ist unabhängig vom Ausmaß (zum Beispiel Korngröße) ohne Eingrenzung versichert.
Einbruchdiebstahl:   Einsteigen, Einbrechen oder Eindringen mithilfe von falschen Schlüsseln oder Werkzeugen in einen Raum eines Gebäudes
Raub:   Gewaltanwendung oder -androhung zur Ausschaltung eines Widerstands gegen die Wegnahme versicherter Sachen. Wegnahme von versicherten Sachen während der Versicherungsnehmer Unverschuldetherweise nicht zu Widerstand in der Lage ist, zum Beispiel Ohnmacht oder Herzinfarkt
Vandalismus:   Vandalismus liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt